Wenn die Musik aufspielt, finden sich alsbald Paare, die sich begeistert zum Tanz bewegen. Im ländlichen Raum waren insbesondere im Fasching, an Kirtagen oder bei Hochzeiten Musik und Tanz die Hauptelemente der Festlichkeiten. Die Fastenzeit und der Advent galten früher als „tanzlose Zeit“, was vielfach auch von kirchlichen Institutionen genau beobachtet wurde. Auch der Bürgermeister von Halbturn sprach sich aus wirtschaftlichen Gründen gegen eine Ausweitung der Tanzveranstaltungen aus. Als 1931 der Schuhmacher Rudolf Galik um eine Bewilligung zur Abhaltung einer Tanzmusik an jedem Sonn- und Feiertag in den Gemeindegasthäusern und im örtlichen Kaffeehaus ansuchte, lehnte der Bürgermeister dieses Ansuchen mit folgender Begründung ab:
„Die Erteilung der Bewilligung zur Abhaltung öffentlicher Tanzmusiken steht dem Bürgermeister zu, jedoch würde die Abhaltung solcher Tanzmusiken jeden Sonn- und Feiertag in Halbturn nur ein öffentliches Ärgernis bereiten, da die jungen Leute jeden Sonn- und Feiertag die ganze Nacht aufbleiben würden, sodann für die nächsten Tage zur Arbeit entweder gar nicht oder verspätet und nicht arbeitsfähig erscheinen würden, und ausserdem den arg bedrängten Eltern nur unnütze Auslagen verursachen würden. Falls Galik Tanzmusik machen will, gibt es in der Gemeinde anlässlich der Faschingszeit und der Kirchweihfeste genug Gelegenheit und wird ihm die Gemeinde Halbturn bei diesen Anlässen so wie allen anderen Musikkapellen keine Schwierigkeiten machen. […]“
Der Bürgermeister (Gemeindearchiv Halbturn, Korr. 1931. o.Z.)