Mit Kriegsbeginn am 1. September 1939 wurde das Abhören ausländischer Rundfunksendungen („Feindsender“) unter Strafe gestellt. Das Verbot entsprach dem nationalsozialistischen Totalitätsanspruch. Die „Volksgenossen“ sollten von Informationen aus dem Ausland abgeschnitten werden. Das Schwarzhören von Sendern, die ihre Sendungen auch in deutscher Sprache ausstrahlten, war dennoch im Burgenland sehr beliebt. Zu diesen „Schwarzhörern“ zählte auch eine Gruppe aus Mattersburg, die im Oktober 1939 angezeigt wurde.
RadioBericht des Gendarmeriepostens Mattersburg an den Landrat in Eisenstadt betreffend Abhören von Auslandssendern im Gasthaus Kretzinger am 1.10.1939:
„Der Privatbeamte Emil Smoljan, welcher derzeit ohne Stellung ist, verkehrt sehr viel im Gasthaus Kretzinger. Nachdem Smoljan selbst keinen Radioapparat besitzt, hört er sich die Nachrichten stets im Gasthaus Kretzinger an. Dabei stellt er den Apparat, wie er selbst zugab, häufig auf Auslandssender, meistens auf Budapest, ein.
Vor zirka 4 Wochen, der Tag konnte nicht genau festgestellt werden, waren am Abend im Gasthaus Kretzinger der Schuhmacher Johann Presch und der Landwirtssohn Michael Koch jun. sowie Smoljan und der Gastwirt im Lokal anwesend.
Als nach 22 Uhr Nachrichten im Radio gegeben wurden und diese vom Wiener Sender beendet waren, hat Smoljan den deutschfeindlichen Sender Lyon eingestellt, und es haben sich die Vorgenannten in der Küche des angeführten Gastlokales diesen Sender, welcher Nachrichten in deutscher Sprache sendete, angehört.
Der Bürgermeister und Ortsgruppenleiter der NSDAP von Mattersburg Franz Giefing erstattete am 15.10.1939 am hiesigen Posten vom angeführten Vorfall die Anzeige. Der Radioapparat wurde bei Kretzinger beschlagnahmt und der Gemeinde Mattersburg übergeben.
Emil Smoljan, Johann Presch, Michael Koch und Julius Kretzinger gaben bei der Einvernahme gleichlautend an, dass sie den angeführten Sender angehört hatten. Sie geben zu, dass sie gewusst haben, dass dies verboten sei und stellen die Angelegenheit als harmlos hin, weil sie damit keinerlei böse Absicht verfolgten.
Die Vorgenannten wurden auch gleichzeitig dem Amtsgerichte in Mattersburg angezeigt.“
(Widerstand und Verfolgung im Burgenland 1934-1945. Wien 1983. S. 383)