Im März 1933 schaltete Bundeskanzler Engelbert Dollfuß das Parlament aus, nachdem im Zuge einer umstrittenen Abstimmung alle drei Nationalratspräsidenten zurückgetreten waren. Eine neuerliche Aufnahme einer Sitzung wurde von der Regierung mittels Polizei verhindert. Die Regierung Dollfuß regierte nun mithilfe des Kriegswirtschaftlichen Ermächtigungsgesetzes aus dem Jahr 1917. Schritt für Schritt wurden alle politischen Gegner ausgeschaltet. Am 31. Mai 1933 erfolgte das Verbot des Republikanischen Schutzbundes, des paramilitärischen Armes der Sozialdemokratie. Über die Auflösung des Schutzbundes im Bezirk Mattersburg berichtet der Bezirkshauptmann an die Landesregierung am 4. April 1933:
„[…] Gemäss des dortigen telephonischen Auftrages vom 31.3.1933 wurden sämtliche im Bezirke befindlichen Ortsgruppen des republikanischen Schutzbundes im Laufe des Nachmittages bzw. abends dieses Tages aufgelöst. Es kamen hiefür die Ortsgruppen in Neudörfl, Sauerbrunn, Wiesen, Rohrbach, Drassburg, Hirm, Krensdorf, Stöttera, Pöttsching, Sigless und Baumgarten in Betracht. Die Ortsgruppe in Forchtenau hat sich angeblich 1932 aufgelöst, während in der Stadtgemeinde Mattersburg seit dem Herbst 1928 keine Schutzgruppe mehr besteht.
Die Auflösung erfolgte durchwegs reibungslos. Die Ortsgruppen im Bezirk verfügten über keine eigenen Parteiheime; das Vereinslokal der soz. dem. Lokalorganisation in Sauerbrunn war zugleich auch Schutzbundlokal, während die Schutzgruppe Neudörfl ihr Lokal im Arbeiterheim besass. Waffen wurden keine gefunden, es unterblieb auch der dortigen Weisung gemäss jede Hausdurchsuchung nach solchen.
Die meisten Ortsgruppen hatten von der bevorstehenden Auflösung bereits durch die einige Stunden vorher hinausgegebene Radiomeldung erfahren bzw. waren sie überhaupt durch interne Weisungen der Auflösung gewärtig. Das von den Posten vorgefundene Material an Einrichtungsgegenständen war demgemäß ein sehr geringes. In Sauerbrunn wurden 7 Stahlhelme, ein geringer geldbetrag, ein Kassabuch mit Belegen aufgefunden, bei anderen Ortsgruppen Kassierlisten, Broschüren über Wehrturnen, diverse Listen, Mitgliederverzeichnisse, Formulare. Standesmeldungen, Gruppenbücher, Mitgliedsmarken, Werbeblätter, Blockbücher für Bausteine, Stampiglien und andere Druckschriften mehr. Die beschlagnahmten Geldbeträge sind bedeutungslos. Bei der Ortsgruppe Krensdorf wurden 10 St. Ochsenziemer aufgefunden. Die Beschlagnahmten Gegenstände erliegen bis auf weitere Weisung bei den einzelnen Gendarmerieposten.
Der Bezirkshauptmann“
(BLA. Polizei 1933. 1-E. I/1-B-209-1933)